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Hier informieren wir Sie regelmäßig über neue Behandlungsmethoden, innovative Prävention- und Fitness-Trends und Neuigkeiten aus unserer Praxis.
Sekt. Heilpraktiker (Physiotherapie)
Seit dem 14.5.2013 habe ich nach entsprechender Fortbildung und Prüfung, vom
Gesundheitsamt Düsseldorf, die Erlaubnis zur berufsmäßigen Ausübung der
Heilkunde ohne Bestallung. Es ist mir erlaubt, Patienten/innen im Rahmen der
Physiotherapie direkt in meiner Praxis nach der Gebührenordnung der Heil-
praktiker ( Zulassung nach § 1 Abs. 1 des Heilpraktikergesetzes) zu behandeln.
Der Patient muss nicht unbedingt den Arzt aufsuchen und sich ein Rezept ausstellen
zu lassen, sondern kommt direkt in die Praxis.
Als sekt.Heilpraktiker haben ich die Erlaubnis eigenverantwortlich zu diagnostizieren,
zu behandeln oder ein Rezept über Physiotherapie auszustellen.
In speziellen Fällen kann es aber auch möglich sein, dass der Patient an einen
Arzt verwiesen werden muss, um einen Befund genauer abklären zu lassen.
(Blutuntersuchung, Röntgen, MRT etc.)
Als Patient bekommen Sie nach der Behandlung eine Rechnung, die sich nach
der Gebührenordnung für Heilpraktiker richtet. Privatversicherte oder Patienten
mit Zusatzversicherung können eine Übernahme der Kosten bei seiner Kranken-
versicherung beantragen. (Vertragsabhängig)
Im Aufbau befindend
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